Als Teil des „Vermittlungs- und Praxismoduls“ sollte das Pflichtpraktikum einen Umfang von mindestens 3 Wochen aufweisen bzw. mit einer Form „Betreuter Praxis“ (z. B. Beteiligung an einem Editions-, Ausstellungs- oder Katalogprojekt) in vergleichbarem Umfang verbunden sein. Es wird in der Regel im 1. Fachsemester (M1) bzw. im 3. Fachsemester (M2) absolviert, kann indes ggf. durch den Besuch einer weiteren Übung aus den Bereichen „Grundwissenschaften“ oder „Medien- und Präsentationskompetenzen“ ersetzt werden. Etwaige Arbeitsunfälle, die sich während der Praktikumstätigkeit ereignen werden durch eine Zusatz-Unfallversicherung des Studierendenwerks gedeckt.
Es sollte unterschieden werden, ob man an der EHESS oder an der Universität Heidelberg ist. Bisher sieht der Studiengang vor, dass – sofern man im ersten Masterjahr an der EHESS ist – ein Praktikum im ersten Masterjahr absolviert werden muss. Zum genauen Ablauf eines Praktikums im ersten Masterjahr.
Alternativ zum Praktikum kann man auch seine Arbeit als Hilfswissenschaftler (HiWi) während des Bachelors oder andere Praktika, die bereits absolviert worden sind und noch nicht angerechnet worden sind, anrechnen lassen. Es besteht somit nicht immer die Notwendigkeit, sich ein neues Praktikum zu suchen, es ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Für jeden Fall muss aber ein Praktikumsbericht geschrieben werden.
Für genauere Informationen siehe auch die FAQs zu Praktikum.